Seniorenbetreuung & Häusliche Dienste

Wissenswertes

Fragen und Antworten

Ab Pflegegrad 1 können unsere Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag von 125,- € pro Monat bei der Pflegekasse abgerechnet werden.

Ab Pflegegrad 2 können bis zu maximal 40 % der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Für einen Antrag auf Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 muss der Pflegebedürftige mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt worden sein. Diese Leistungen müssen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden und sind bis zu 2.418,- € erstattungsfähig.

Wenn Ihnen noch kein Pflegegrad bewilligt wurde und Sie unsere Hilfe benötigen, können Sie die Unterstützungsleistungen jederzeit auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Entlastungs- und Betreuungsangebote bieten zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familienmitglieder. Wir übernehmen für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben, um sicherzustellen, dass ältere, hilfsbedürftige sowie kurzfristig eingeschränkte Menschen gut versorgt sind und ihre Angehörigen sich ausreichend erholen können.

Personen, die zu Hause gepflegt werden oder pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- € pro Monat. Wenn der Festbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgegeben wurde, kann der Rest in den folgenden Monaten bis zum Jahresende verwendet werden. Nicht verbrauchte Beträge für Entlastungsleistungen des laufenden Jahres können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Nein. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht direkt an Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen ausgezahlt, da er nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Die Leistung kann nur von einem anerkannten Dienstleister erbracht und in Rechnung gestellt werden. Sie können uns monatlich eine Abtretungserklärung, die wir Ihnen gemeinsam mit dem erbrachten Leistungsnachweis vorlegen, unterzeichnen. Dies berechtigt uns dazu, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Dadurch haben Sie keinen Aufwand.

Ab Pflegegrad 2 können Sie maximal 40 Prozent der Ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen umwandeln und für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch.

Beispiel
Als Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 761,00 €. Sollten Sie diese Summe nicht für die Bezahlung Ihres Pflegedienstes benötigen, können Sie 304,00€ (=40%) für Ihre Betreuung, häusliche Dienste und die Entlastung Ihrer Angehörigen durch einen anerkannten Dienstleister (wie z.B. unser Unternehmen) verwenden. Hierzu muss ein Antrag bei den Pflegekassen gestellt werden.

Höhe der Pflegesachleistungen ab 2024:

  • Pflegegrad 2: seit 1. Januar 2024 761 Euro (statt zuvor 724 Euro)
  • Pflegegrad 3: seit 1. Januar 2024 1.432 Euro (statt zuvor 1.363 Euro)
  • Pflegegrad 4: seit 1. Januar 2024 1.778 Euro (statt zuvor 1.693 Euro)
  • Pflegegrad 5: seit 1. Januar 2024 2.200 Euro (statt zuvor 2.095 Euro)

So lernen Sie uns kennen!

Zunächst vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen zu Hause zu einem kostenlosen Erstgespräch. Ich möchte Sie gern in Ihrer häuslichen Umgebung kennenlernen und detailliert und individuell mit Ihnen abstimmen, wie wir bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Dazu gehört neben unserem Leistungsangebot, mit dem Sie sicher und gut in Ihrem Zuhause versorgt sind, auch der benötigte Zeitumfang für Ihre häusliche Pflege.

Die besprochenen Inhalte halten wir gemeinsam vertraglich fest. Die Verträge sind selbstverständlich jederzeit kündbar. Bereits wenige Tage später können wir Ihnen den Mitarbeitenden aus unserem Team vorstellen, der sich künftig um Ihren individuellen Bedarf an Hilfestellung kümmern wird.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen.

Ihre Chris-Aike Spring und das Team der Seniorenbetreuung & Häuslichen Dienste